Mahn- und Inkassowesen

Die Durchsetzung einer offenen Forderung durch Einschaltung eines Anwalts muss keinesfalls erst in der Konfliktsituation, beispielsweise im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erfolgen. Viele unserer Mandanten vertrauen auf unsere Tätigkeit bereits bei der Beitreibung ihrer Außenstände und beauftragen uns mit dem Forderungseinzug.

Durch unseren in diesem Bereich automatisierten Kanzleibetrieb bis hin zur elektronischen Akte und der Sachbearbeitung durch spezialisierte Mitarbeiterinnen gewährleisten wir die Forderungsbeitreibung auf höchstem Niveau, eine kostenminimierende und mandatsfreundliche Bearbeitung sowie eine effektive Forderungsdurchsetzung.

Einleitender Mahnvorgang ebenso wie abschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen liegen in einer Hand. Unsere Rechtsverfolgung erstreckt sich von der außergerichtlichen Regulierung über die gerichtliche Titulierung nebst einer evtl. streitigen Auseinandersetzung bis zur daran anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahme und Übernahme der Akte in unsere Überwachung. Bruchstellen durch verschiedene Beteiligte, insbesondere notwendige Kanzleiwechsel bei Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Notwendigkeit der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens und damit Reibungsverluste in unterschiedlichen Verfahrensphasen, die unweigerlich zu Informationsverlusten und Verzögerungen sowie in vielen Fällen auch zu weiteren Kosten führen, werden so vermieden.

Unsere Bearbeitung wird exakt auf die Besonderheiten des Falles abgestimmt, das konkrete Anspruchsprofil besprechen wir im Einzelfall mit unseren Mandanten. Diese bestimmen, ob die Übergabe der Akten und zur Forderungsbeitreibung notwendigen Informationen per Papier oder auf elektronischem Weg per Email erfolgt. Auch die Schnittstelle für die Übergabe der Vorgänge wird nach dem Wunsch des Mandanten festgelegt. Mehrere Forderungen gegen einen Schuldner fassen wir zum Zwecke der Kostenminimierung zusammen.

Die Forderungsdurchsetzung erfolgt im Einzelfall und erfolgsorientiert unter Ausnutzung aller gesetzlich zulässigen Optionen. Sie berücksichtigt sich die technologische Entwicklung und die damit verbundene Erweiterung der Informations- und Zugriffsinstrumentarien auf dem Beitreibungssektor durch Ausnutzung entsprechender Datenbanksysteme ebenso wie der möglichen Anspruchsdurchsetzung im Rahmen von Auslandsvollstreckungen.Sofern im Einzelfall eine Forderung als uneinbringlich zu bewerten ist, wird die Akte abgerechnet. Gleichwohl entlassen wir den Schuldner nicht aus seiner Verantwortung, sondern nehmen die Akte in unsere Überwachung. Auf Wunsch erhalten Sie monatliche Rechenschaftsberichte. Die Vergütung für unsere Tätigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem RVG. Diese Kosten hat nach den gesetzlichen Regelungen der Schuldner zu erstatten. Unser Leistungsangebot finanziert sich aus den beigetriebenen Gebühren. Für alle Vorgänge, die im Verlauf eines Kalenderjahres als nachhaltig erfolglos abgeschlossen werden, belasten wir Ihnen lediglich eine pauschale Mindestgebühr, die wir im Einzelfall vereinbaren. Im Übrigen treten Sie den Ihnen zustehenden Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner in Höhe desjenigen Betrages ab, um den die daran angefallenen gesetzlichen Gebühren das vorstehend vereinbarte Pauschalhonorar übersteigen. Wir nehmen die Abtretung an Erfüllung statt an. Damit wird gewährleistet, dass Sie im Falle der nachhaltigen Erfolglosigkeit nur mit der Pauschalgebühr belastet sind. Für ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:


Jörg Blum

Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

-Partner-

Schwerpunkte:
Öffentliches Recht
Bauordnungs- und planungsrecht, Kommunalabgaben, Beamtenrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 
Arztrecht
Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht
Transportrecht

geboren 1965 in Eschwege,
Studium in Göttingen.

  Telefon Sekretariat: 05 61 / 7 12 00 - 35
  Telefax Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 835
  E-Mail:
joerg.blum(->)bnbp.de


Udo Horn

Rechtsanwalt und Notar (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

-Partner-

Schwerpunkte:
Bau- und Architektenrecht
Vergaberecht
Wettbewerbsrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht
Arzthaftungsrecht
Zwangsverwaltungen
Notardienste

geboren 1961 in Kassel,
Studium in Marburg.

  Telefon Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 67
  Telefax Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 66
  E-Mail:
udo.horn(->)bnbp.de


Barbara Vater

Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland)

Schwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht,
Ärztliches Vergütungsrecht,
Unfallregulierung,
Mahn- und Inkassowesen

geboren 1980

Studium an der Philipps-Universität Marburg, Eintritt in unsere Kanzlei als angestellte Rechtsanwältin.

Telefon Sekretariat: 05 61 / 7 12 00 - 36
Telefax Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 836
E-Mail:
barbara.vater(->)bnbp.de