Notare und ihre Tätigkeiten

Die Tätigkeit eines Notars erfasst weite Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Ob es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien, Verträge familienrechtlicher Art, Handels- oder Gesellschaftsrecht oder um die rechtzeitige Gestaltung des Vermögensüberganges auf die jüngere Generation geht - immer ist der Notar ihr unabhängiger Berater.

Immobilien

Der Notar bereitet Verträge über den Kauf oder den Verkauf eines Hauses oder Wohnungseigentums vor. Desweiteren ist er auch zuständig für die Beurkundung der Verträge sowie von Sicherheiten für Finanzierungskredite, wie z.B. Hypotheken und Grundschulden. Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Beurkundung von Schenkungen. Wie bei allen notariellen Tätigkeiten hat der Notar zunächst den Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen zu einer Vertragsgestaltung zu raten, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Notar ist für die Gründung von Gesellschaften, wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) zuständig. Er nimmt auch die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister vor. Bei bestehenden Gesellschaften ist der Notar zuständig für die Abtretung von Geschäftsanteilen sowie die Änderung der Gesellschaftsverträge und Änderungen in der Geschäftsführung bzw. im Vorstand. Zum Kernbereich seiner Tätigkeit gehören auch Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Umwandlungsgesetz.

Familien- und Erbrecht

Die Zuständigkeit des Notars erstreckt sich neben der des Fachanwalts für Familienrecht auch auf Beurkundungen im Familien- und Erbrecht. Eheverträge und in vielen Fällen auch Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Von besonderer Bedeutung ist die Tätigkeit des Notars auch bei der Errichtung von Testamenten. Auch Erbverträge müssen notariell beurkundet werden.

Generationennachfolge

Jeder möchte das, was er im Leben erarbeitet hat, auch nach seinem Ableben gesichert wissen. Eine Zerschlagung im Erbgang hat häufig schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Die Generationennachfolge ist nicht nur bei der Testamentsgestaltung zu beachten, sondern insbesondere dann, wenn zum Nachlass Unternehmen oder Anteile daran gehören. Deshalb dürfen bei unternehmerisch tätigen Bürgerinnen und Bürger Testaments- und Gesellschaftsvertrag nie getrennt voneinander betrachtet werden. Es ist wichtig, dass sich keine widersprüchlichen Regelungen ergeben, die im Erbfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten können. Für eine ausgewogene Gestaltung von Testament oder Erbvertrag einerseits und Gesellschaftsverträgen andererseits ist der Notar ihr kompetenter Berater.

Testamentsgestaltung

Die gesetzliche Erbfolge kann nicht immer zu den Ergebnissen führen, die ein jeder von uns sich vorstellt. Deshalb sollte die Erbfolge durch ein Testament geregelt werden. Testamente können auch privatschriftlich errichtet und hinterlegt werden. Die inhaltliche, den Vorstellungen und Zielen des Testierenden enstprechende richtige Gestaltung des Testaments macht aber die Beratung durch den Notar unverzichtbar. Hierbei kommt Ihnen die Erfahrung unserer Notare zu Gute.

Treuhand

Die Bedeutung treuhänderischer Verwahrung nimmt immer weiter zu. Die treuhänderische Verwahrung von Dokumenten kann dabei ebenso von Bedeutung sein wie die von Software oder die Auslagerung von Vermögenswerten zur Absicherung einer betrieblichen Altersversorgung.
Die Treuhand ist eine klassische Domäne notarieller Tätigkeit.

Die Notare

Ihre Ansprechpartner in unserer Sozietät für Notardienste:


Wolf Nottelmann

Rechtsanwalt und Notar (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

-Partner-

Schwerpunkte:
Arztrecht, Krankenhausrecht
Bankrecht
Bau- und Architektenrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Versicherungsrecht
Notardienste

geboren 1949 in Niebüll,
Studium in Marburg.

  Telefon Sekretariat: 05 61 / 7 12 00 - 36
  Telefax Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 836
  E-Mail:
wolf.nottelmann(->)bnbp.de


Udo Horn

Rechtsanwalt und Notar (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

-Partner-

Schwerpunkte:
Bau- und Architektenrecht
Vergaberecht
Wettbewerbsrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht
Arzthaftungsrecht
Zwangsverwaltungen
Notardienste

geboren 1961 in Kassel,
Studium in Marburg.

  Telefon Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 67
  Telefax Sekretariat:
05 61 / 7 12 00 - 66
  E-Mail:
udo.horn(->)bnbp.de

Rechtsanwälte und Notare
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Olaf Börner
Arnold Kehl
Udo Horn
Jörg Blum
Dr. Thomas Kehl
Susanne Moritz
Barbara Vater