Zwangsverwaltungen

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) gesetzlich geregelt ist. Im Unterschied zur Zwangsversteigerung, in der der Gläubiger die Befriedigung seines Anspruches aus der Substanz durch Verwertung der Immobilie sucht, werden im Rahmen der Zwangsverwaltung die aus dem Objekt erzielten Einnahmen (Miete, Pacht) nach Abzug der Bewirtschaftungskosten auf der Grundlage eines vom Gericht erstellten Teilungsplanes durch einen gerichtlich bestellten und überwachten Zwangsverwalter an die Gläubiger verteilt.

Gläubiger können zur gleichen Zeit Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung betreiben. Die Zwangsverwaltung gewährleistet eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objekts bei gleichzeitiger Sicherung und Werterhaltung. Die rechtlichen Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten können, sind vielfältig.

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Udo Horn

Rechtsanwalt und Notar (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Bau- und Architektenrecht
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Arzthaftungsrecht
Zwangsverwaltungen
Notardienste

geboren 1961 in Kassel,
Studium in Marburg.

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Zwangsverwaltung

Udo Horn

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